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Heimtierpatienten im Fokus

Heimtierpatienten im Fokus

Neben der Liebe zu den ganz kleinen Säugetieren haben sich nun auch die jahrelange Arbeit und stetigen Fortbildungen auf diesem Gebiet gelohnt: Frau Dr. Frommhagen wird nun offiziell als fachkundige Tierärztin im Bereich Heimtiere/Kleinsäuger auf der Tierarztliste der AG Kleinsäuger der DVG empfohlen.

Dies möchten wir zum Anlass nehmen, den Heimtierhaltern unter Ihnen noch einmal ein paar wichtige Tipps rund um den Tierarztbesuch mit auf den Weg zu geben:

  • nach Möglichkeit sollten die Tiere ihre Transportbox schon kennen (z.B. als „Häuschen“ aus ihrem Auslauf), ist dies nicht möglich, packen Sie Heu aus dem Gehege und einen vertrauten Einrichtungsgegenstand mit in die Box
  • bringen Sie, wenn möglich, die gesamte Gruppe oder wenigstens einen „Kumpel“ mit, damit das kranke Tier hinterher nicht als einziges nach Tierarzt riecht und womöglich zusätzlichen sozialen Stress erleidet
  • verpacken Sie die Transportbox zugluftsicher (z.B. indem Sie ein Handtuch darüberhängen) und legen Sie im Winter eine Wärmflasche mit hinein bzw. vermeiden Sie im Sommer Wärmestau (v.a. bei Fahrten im Auto)
  • legen Sie (Lieblings-)Futter Ihres Kleinsäugers für jeden Transport mit hinein, insbesondere aber wenn Sie ihn zur OP abgeben:
    jede Nüchternphase schwächt diese Tiere, da sie einen extrem hohen Energiebedarf haben, der durch ständige Nahrungsaufnahme gedeckt werden muss

und am wichtigsten:

  • bitte melden Sie sich IMMER vorab telefonisch an, auch wenn es sich um einen Notfall handelt! Nur so können wir genügend Zeit und qualifiziertes Personal einplanen

Notfälle sind z.B.

  • fehlende Futteraufnahme oder fehlender Kotabsatz bei den kleinen Pflanzenfressern >12 Std.,
  • aufgeblähter, harter Bauch oder wässriger Durchfall
  • Gewichtsverlust ab ca. 10%,
  • Blutungen aller Art, beobachtete Verletzungen
  • Lähmungserscheinungen und Kopfschiefhaltung,
  • Atemnot/Maulatmung,
  • eine Abweichung von der artspezifischen Körpertemperatur (nach oben oder unten)
  • Fliegenmadenbefall
auf Reisen mit Hund & Katze

auf Reisen mit Hund & Katze

Liebe Tierbesitzer, unsere Seminarreihe geht in die 2. Runde!

Am 12. Juni  um 18:30 Uhr wird Ihnen Frau Dr. Frommhagen  Planungshilfen für Ihre nächste Urlaubsreise mit Hund (oder Katze) geben. Dabei stehen vor allem Prophylaxemaßnahmen im Vordergrund, damit keine unliebsamen “Mitbringsel” die Erholung schmälern, aber auch ganz praktische Tipps für unterwegs. Ebenfalls werden wir über die Zusammenstellung einer Reiseapotheke für Ihr Tier sprechen und über Rechtsvorschriften bei Auslandsreisen. Im Anschluss wollen wir den Abend mit einem kleinen Imbiss ausklingen lassen und Ihnen die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen.

Bei Interesse bitten wir Sie, sich rechtzeitig verbindlich anzumelden und den Unkostenbeitrag von 28,00 € zu bezahlen (entweder direkt in der Praxis oder formlos per E-Mail mit anschließender Überweisung)- nur so können wir Ihnen einen Platz reservieren.
Nach Eingang des Seminarbeitrages bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Wir behalten uns jedoch vor, bei zu wenigen Anmeldungen den Termin zu verschieben oder gänzlich abzusagen – in diesem Fall wird Ihnen der bereits gezahlte Beitrag umgehend zurückerstattet.

Erste Hilfe bei Hund & Katze

Erste Hilfe bei Hund & Katze

Liebe Tierbesitzer, wir freuen uns, dass mit dem wichtigen Thema „Erste Hilfe“ unsere kleine Veranstaltungsreihe am 27. Februar an den Start geht.

Fr. Dr. Steinhoff wird Ihnen an diesem Abend einen Überblick geben, wie Sie Notfälle bei Ihrem Tier erkennen und welche Maßnahmen Sie als Erstversorgung selbst anwenden können oder wann eine Fahrt in die Tierklinik unumgänglich ist. Auch über die Ausstattung einer Haustierapotheke werden wir sprechen und das korrekte Anlegen von Verbänden demonstrieren.
Im Anschluss wollen wir den Abend mit einem kleinen Imbiss ausklingen lassen und Ihnen die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen.

Bei Interesse bitten wir Sie, sich rechtzeitig verbindlich anzumelden und den Unkostenbeitrag von 25,00 € zu bezahlen (entweder direkt in der Praxis oder formlos per E-Mail mit anschließender Überweisung)- nur so können wir Ihnen einen Platz reservieren.
Nach Eingang des Seminarbeitrages bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Wir behalten uns jedoch vor, bei zu wenigen Anmeldungen den Termin zu verschieben oder gänzlich abzusagen – in diesem Fall wird Ihnen der bereits gezahlte Beitrag umgehend zurückerstattet.

Ab sofort 3% Skonto auf Barzahlungen

Ab sofort 3% Skonto auf Barzahlungen

Liebe Kunden,

uns ist bewusst, dass moderne Tiermedizin u.U. mit recht hohen Kosten verbunden sein kann, die nicht jeder mal eben „aus der Portokasse“ zu zahlen in der Lage ist. Jedoch bemühen wir uns immer um eine faire Preisgestaltung und erwarten diese Fairness auch von Ihnen, indem Sie uns VOR Behandlungsbeginn auf mögliche finanzielle Engpässe aufmerksam machen, damit wir gemeinsam eine für beide Seiten zumutbare Zahlungsvereinbarung treffen können, die dann auch eingehalten wird.

Leider haben wir in der Vergangenheit immer wieder erleben müssen, dass Tierbesitzer erst Leistungen in Anspruch nehmen, wenn es dann aber darum ging, diese zu bezahlen, plötzlich diverse Hindernisse im Weg standen (die wir hier gar nicht alle aufzählen wollen). Die dann ausnahmsweise ausgefertigten Rechnungen wurden nur zum Teil pünktlich und vollständig bezahlt.

Die übrigen Fälle im Mahnverfahren alle nachzuverfolgen ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kostet auch jede Menge (Arbeits)Zeit, die wir viel lieber unseren Patienten widmen würden und die selbstverständlich bezahlt werden muss – schlussendlich also unsere Dienstleistungen für alle wieder teurer macht!

Damit das nicht passiert, haben wir uns entschlossen, unsere ehrlichen Direktzahler-Kunden mit einem Skonto zu belohnen, der die Preisanpassung in etwa auffängt. Sehr gerne dürfen Sie bei uns im Anschluss an die Behandlung zwischen Barzahlung oder eC-Kartenzahlung wählen – da die Bereitstellung der eC-Zahlung für uns jedoch inzwischen ebenfalls mit erhöhten Gebühren verbunden ist, können wir den Skonto-Rabatt hierfür nur in geringerem Umfang anbieten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen allen ein erfolgreiches Neues Jahr!

Ihr Praxisteam

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr…

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr…

…wünschen wir allen unseren Kunden und ihren Vierbeinern!

Für Notfälle während der Feiertage sind der städtische Notdienst (Tel.: 0511 – 655 188 21) oder die hannoverschen Tierkliniken erreichbar. Für alles andere sind wir am 24.12. und 31.12. von 10-12 Uhr für Sie da und auch zwischen den Feiertagen finden die gewohnten Sprechstunden statt.

Bitte denken Sie auch daran, sich die Medikamente gegen Geräuschangst rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bei uns in der Praxis abzuholen und ängstliche Hunde an Silvester nur angeleint laufen zu lassen – damit alle sicher ins neue Jahr kommen.

Wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Vierbeiner nun schon mehr als 5 Jahre hier in Bemerode betreuen zu dürfen und bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen. Zum Anlass  dieses Jubiläums haben wir uns etwas Besonderes ausgedacht:

Unsere 3 Tierärztinnen werden ab 2019 1x im Quartal ein Abendseminar zu spannenden Themen rund um Ernährung, Verhalten und Prävention für Sie gestalten. Sagen Sie uns, was Sie interessiert! Themenwünsche können noch bis Ende Januar in der Praxis eingereicht werden, wir sind gespannt!

Herzlichst,

Ihr Praxisteam

Wir haben Verstärkung

Wir haben Verstärkung

Wir freuen uns über die Verstärkung unseres Praxisteams durch Celina Keiluhn, die die in Elternzeit befindliche Frau Kusche vertritt und Natalie Ohse, unsere neue Auszubildende im 1. Lehrjahr. Wir hoffen, ihr habt euch schon gut eingelebt und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Wir gratulieren Frau Dr. Steinhoff zur ZB „Verhaltenstherapie“!

Wir gratulieren Frau Dr. Steinhoff zur ZB „Verhaltenstherapie“!

Nachdem Frau Dr. Steinhoff Sie in unserer Praxis schon lange rund um Fragen zur Erziehung und zum Verhalten Ihres Haustieres berät, freuen wir uns, dass sie nun ihre mehrjährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat und die tierärztliche Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ führen darf. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Weiterbildung ist neben der Therapie störender und /oder krankhafter Verhaltensweisen verschiedenster Haustierarten auch die Abgrenzung zu körperlichen Erkrankungen, weil sich die körperliche Gesundheit und das Verhalten eines Tieres sehr stark gegenseitig beeinflussen.

Passend dazu ist nun das Buch „Anti-Giftköder-Training“ von Frau Dr. Steinhoff im Kosmos Verlag erschienen, das Sie auch in unserer Praxis erwerben können.
Das Thema beschäftigt derzeit viele Halter, die im Buch nicht nur erfahren, wie sie die ungewollte Aufnahme von scheinbar fressbaren Dingen auf dem Spaziergang verhindern können, sondern auch weitere wichtige Themen wie z.B. welche Stoffe in Haus und Garten giftig sein können, wie sie eine Vergiftung bei ihrem Vierbeiner erkennen können und mit welchen Erste-Hilfe-Maßnahmen sie ihrem Hund im Notfall helfen können.

Wir als Praxisteam der Tierarztpraxis Alt-Bemerode freuen wir uns, Sie mit unterschiedlichen Spezialisierungen besonders umfassend betreuen zu können.

Physiotherapie als Kooperationsangebot

Physiotherapie als Kooperationsangebot

Wir freuen uns, die Tierphysiotherapeutin Anna-Natascha Gaedeke als Kooperationspartnerin in unserer Tierarztpraxis in Alt-Bemerode begrüßen zu dürfen! Als zertifizierte Physiotherapeutin für Pferde, Hunde und Katzen, sowie Osteopathin für Pferde unterstützt sie uns bei der ganzheitlichen Behandlung unserer vierbeinigen Patienten in der Kleintierpraxis.

Das erweiterte Angebot in unseren Praxisräumen dient der Schmerzlinderung und Steigerung der Lebensqualität bei degenerativen Erkrankungen wie Arthrose, Spondylose, Cauda Equina-Syndrom u.a. Auch nach orthopädischen Eingriffen und bei Senioren hilft die physiotherapeutische Behandlung Ihrem Vierbeiner, seine Mobilität und Freude an der Bewegung wiederzuerlangen.

Ein einfacher physiotherapeutischer Check-Up kann so manche Verspannung oder Bewegungseinschränkung aufdecken. Wenn sich die Schmerzursache jedoch nicht so leicht definieren lässt oder weitere Begleiterkrankungen bestehen, stehen unsere Tierärztinnen mit weiterführender Diagnostik gern zur Verfügung: Damit Sie Ihren Vierbeiner rundum versorgt wissen.

Weitere Infos zur Physiotherapie finden Sie unter www.tierheilpraxis-hannover.com, die Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit Anna-Natascha Gaedeke (0157/39442096).

 

Das Team sagt: “Herzlich Willkommen in der Tierarztpraxis Alt Bemerode!”

Dr. med. vet. Constanze Frommhagen (Heimtiere & Chirurgie)
Dr. med. vet. Jacqueline Kösters (Innere Medizin & Bildgebende Diagnostik)
Dr. med. vet. Lara Steinhoff (Verhaltensmedizin & Endokrinologie)

Die Datenschutz-grundverordnung

Die Datenschutz-grundverordnung

Derzeit herrscht große Aufregung über die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

Datenschutzgrundverordnung bei Ihrem Tierarzt

Im Kern geht es dem Gesetzgeber darum, dass Sie als Kunde wissen, wie zum Beispiel wir – als Ihr Tierarzt – mit Ihren personenbezogenen Daten arbeiten, wie wir diese Daten vor Zugriff durch Fremde schützen und wie Sie als Kunde die Hoheit über Ihre personenbezogenen Daten behalten. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen transparent darlegen, wie wir dieses Gesetz handhaben um Ihre Kundendaten zu schützen und wie wir ihre Daten nutzen und verarbeiten.

Datenschutz = Daten & Schutz

Die Datenschutzgrundverordnung beschäftigt sich intensiv damit, wie personenbezogene Daten in Unternehmen sicher verwahrt werden. Hierfür haben wir unsere Infrastruktur im Hinblick auf diese Kriterien untersucht und angepasst.

Neben gängigen Schutz-Verfahren wie regelmäßigen Updates, Firewall und Antiviren-Software nutzen wir auf unseren IT-Systemen gängige und sichere Verschlüsselungsverfahren. Die Verschlüsselung erfolgt sowohl während der Arbeit mit den Daten, als auch bei deren Sicherung (Backups).

Wir legen auch bei unserer Webseite einen hohen Schutzstandard an. Durch SSL-Verschlüsselung, Virenscanner und andere Sicherheitsmaßnahmen möchten wir verhindern, dass für Sie ein Risiko durch den Besuch unserer Webseite entsteht.

Datenschutzgrundverordnung – personenbezogene Daten

Der nächste große Bereich der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt sich mit dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Hierbei geht es dem Gesetzgeber um die umfassende Dokumentation: Woher haben Unternehmen diese Daten und wozu wollen sie sie nutzen? Darüber hinaus muss beschrieben sein, wie die Daten verwendet und verarbeitet werden. Nicht zuletzt geht es um die Löschung und Entfernung von personenbezogenen Daten aus dem betreffenden Unternehmen. In den nächsten Abschnitten fassen wir zusammen, was wir in vielen Seiten Dokumentation für eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde zusammengeschrieben haben.

Der neue Anmeldebogen – auch für langjährige Kunden

Änderungen des Fragebogens:
Wir erheben auf dem Fragebogen sehr viele Auskünfte über Ihr Tier. Wir fragen jedoch auch nach Daten zu Ihrer Person. Dazu gehören: Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse und das Geburtsjahr. Wir schützen diese Daten alle gleichermaßen, die persönlichen Daten unterliegen laut der Datenschutzgrundverordnung allerdings strengeren Regularien, weshalb wir uns insbesondere hierauf beziehen.

Ein Aspekt den wir aufgrund der Datenschutzgrundverordnung in unserem neuen Fragebogen angepasst haben, ist die Frage nach Ihrem Geburtsdatum. Es gibt Vorschriften, dass wir nur volljährigen Kunden tierärztliche Leistungen anbieten dürfen. Nur dafür brauchten wir das Datum. Wir haben im Sinne der Datensparsamkeit die Angabe nun auf das Geburtsjahr reduziert und haben auch so eine ausreichende gesetzliche Sicherheit. Darüber hinaus gab es weitere Anpassungen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, weshalb wir auch unsere Stammkunden bitten müssen, erneut einen solchen Anmeldebogen auszufüllen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Warum fragen wir überhaupt nach ihren personenbezogenen Daten?

Sie kommen zu uns, weil ihr Tier Beschwerden hat. Möglicherweise benötigt es ein Medikament oder es muss geröntgt werden. Vielleicht steht einfach nur eine Impfung an oder es geht Ihnen um eine Vorsorgeuntersuchung. Zu allererst: Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen – das wir dadurch stärken wollen, indem wir Ihrem Tier nach bestem Wissen und Gewissen helfen.

Doch hinter jedem dieser Besuchsgründe steht jeweils auch ein Interesse des Gesetzgebers, wann wir wie, warum oder was genau wir mit ihrem Tier anstellen. Die Tierarztpraxis Alt-Bemerode ist verschiedenen Behörden oder Ämtern gegenüber auskunftspflichtig und muss dies durch Dokumentation sicherstellen. Dies betrifft teilweise auch Ihre personenbezogenen Daten.
Hierbei geht immer nur um öffentliche Interessen: Zahlen wir ordentlich unsere Steuern, schützen wir uns genügend vor Röntgenstrahlung, sorgen wir uns um Seuchenschutz bei Tieren, ist die Apotheke akkurat geführt, verwenden wir Betäubungsmittel nur für die vierbeinigen Patienten, betrachten wir Antibiotika nicht als bessere Smarties usw.

Die Gesetze enthalten daher Regelungen, nach denen persönliche Angaben von Ihnen mit gespeichert werden müssen. Dies ermöglicht den behördlichen Prüfern die Nachvollziehbarkeit. Ein Beispiel ist in der “Verordnung über tierärztliche Hausapotheken” zu finden. Im §13 Absatz 3 wird (bereits z.B. für eine Wurmkur) geregelt:

Bei der Anwendung [und Abgabe] von Arzneimitteln bei Tieren […] ist vom Tierarzt ein Nachweis zu führen, der mindestens folgende Angaben in übersichtlicher Weise enthält: […]2. Name und Anschrift des Tierhalters.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir als Ihr Tierarzt nutzen Ihre persönlichen Daten für folgende Zwecke:

  1. Um Sie ihrem Haustier eineindeutig zuzuordnen und somit schnellen Zugriff auf die Dokumentation der Krankengeschichte ihres Tieres zu haben.
  2. Ihnen eine Impferinnerung für ihr Tier zuzusenden (auf Ihren Wunsch)
  3. Um im Rahmen der Behandlung Ihres Tieres auch telefonisch mit Ihnen im Kontakt zu bleiben.
  4. Wir erinnern Sie an evtl. ausstehende Zahlungen.
  5. Wir beantworten ihre E-Mails. Ohne Absprache nehmen wir nur im Falle dringender Gesundheitsfragen bzgl. ihres Tieres e-Mail-Kontakt auf (sofern uns eine E-Mail-Adresse vorliegt)
  6. Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Wir werten ihre persönlichen Daten nicht aus und betreiben kein “Profiling” oder ähnliche Analysen.
Sie erhalten von uns keine Werbung, Werbeanrufe oder Newsletter.
Besuchen Sie unsere Webseite, werden Daten (wie z.B. ihre IP-Adresse) in Logs dokumentiert, damit der Webseitenhoster Angriffe auf die Webseite verhindern bzw. nachvollziehen kann. Für andere Zwecke (wie z.B. Profiling) werden diese Daten nicht verwendet. Die Webseite setzt keine Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier: Datenschutzerklärung.

Niemals geben wir ohne Rücksprache mit Ihnen Ihre Adressdaten an andere Firmen weiter. Beauftragen Sie zum Beispiel als unser Kunde eine Fremdlaboruntersuchung, werden lediglich Ihr Name, Vorname und Tiername zur Zuordnung weitergeben; für die Erstellung und Zusendung eines Diätplans kann die Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse notwendig sein.

Wenn Sie und ihr Vierbeiner in unserer Dokumentation wieder auffindbar sind, erleichtert das die Diagnostik bei zukünftigen Besuchen: Welche Vorerkrankungen hatte Ihr Tier, reagiert es auf bestimmte Medikamente allergisch, etc. Da wir ein Team von 3 Tierärztinnen sind, kommt es durchaus auch dazu, dass Sie innerhalb der offenen Sprechstunde auf eine andere als “Ihre” behandelnde Tierärztin treffen. Auch sie muss den lückenlosen Behandlungsverlauf kennen. Sie als unser Kunde sollen zu Recht die Erwartungshaltung haben, dass wir wissen, was wir wann bereits für die Gesundheit ihres Haustieres getan haben. Kurzum: Für den Praxisalltag ist es schlicht notwendig, dass wir uns durch Dokumentation organisieren.

Aber nicht nur aus diesem Grunde dokumentieren wir. Häufig schreibt es uns der Gesetzgeber zwingend vor. Eine Auswahl finden Sie im nächsten Absatz.

Wieso löschen wir Ihre (personenbezogenen) Daten nicht einfach wieder nach Ende der Behandlung?

Die Datenschutzgrundverordnung besagt, dass andere rechtliche Regelungen ebenfalls Wirkung haben – in unserer Praxis sind das gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Aus diesem Grunde dürfen wir bestimmte Daten nicht vorzeitig löschen.
Es ist nicht unser Ziel, Sie mit gesetzlichen Regelungen für Tierärzte zu langweilen, hier jedoch eine Auswahl zur Veranschaulichung:

  1. Ihr Tier wurde einmal von uns behandelt? Dann dokumentieren wir dies nach den Pflichten der tierärztlichen Berufsordnung. Im §3 Absatz 1 steht hierzu:

    “Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet […] 5. über in Ausübung ihres Berufes gemachte Feststellungen und getroffene Maßnahmen Aufzeichnungen zu fertigen und fünf Jahre lang aufzubewahren […]”

  2. Hat Ihr Tier jemals ein Medikament durch uns erhalten, so gilt die “Verordnung über tierärztliche Hausapotheken”. Hier steht in §13 Absatz 7:

    “Die Nachweise [über Medikamentenabgabe/-verschreibung] sind vom Tierarzt in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu führen, mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.”

  3. Hat ihr Tier jemals eine Impfung durch uns erhalten, so gilt die “Tierimpfstoff-Verordnung”. Im §40 Absatz 4 ist folgendes geregelt:

    “Wer […] berufsmäßig Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, erwirbt […] hat Aufzeichnungen zu führen […] insbesondere über […] 6. den Namen und die Anschrift des […] Empfängers. […] Die Aufzeichnungen oder Nachweise sind mindestens fünf Jahre […] aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.”

  4. Haben wir von ihrem Tier eine Röntgenaufnahme gemacht? Dann gilt die Röntgenverordnung (welche nicht zwischen Human- und Tiermedizin unterscheidet). Hier ist im §28 Absatz 3 geregelt:

    “Röntgenbilder […] sind 10 Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.”

  5. Sie haben nach der Behandlung ihres Tieres von uns eine Rechnung bekommen. Einerseits möchte das Finanzamt wissen, dass wir ordnungsgemäß und lückenlos unsere Bücher führen. Zusätzlich darf keine tierärztliche Leistung unentgeltlich erbracht werden (Gebührenordnung GOT). Daher heben wir lückenlos alle Rechnungen 10 Jahre lang auf. Jede Rechnung muss nach Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 4 folgendes enthalten:

    “[…] 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift […] des Leistungsempfängers […] 5. […] den Umfang und die Art der sonstigen Leistung”

Resüme

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Eindruck vermitteln, dass wir Ihre persönlichen Daten nicht aus einer Laune heraus jahrelang horten, sondern diese für unsere tägliche Arbeit in der Praxis benötigen. Darüber hinaus sind umfangreiche Dokumentationspflichten (mehr als uns lieb ist) meist gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Wir werden weiterhin entsprechend der Datenschutzgrundverordnung und in unserem gemeinsamen Sinne mit Ihren Daten umgehen: Zum Wohle ihres Haustieres.
Herzliche Grüße, Ihre
Dr. med. vet. Constanze Frommhagen

Liebe Kollegen,

die Datenschutzgrundverordnung bereitet sicher nicht nur unserer Praxis Kopfzerbrechen. Sollten Sie für Ihr Datenschutzkonzept auch eine Information auf Ihrer Webseite an Ihre Kunden geben wollen, dürfen Sie gern beliebige Teile wörtlich übernehmen – sofern die Inhalte für Sie passen und Sie in Ihrem Impressum einen Link auf diesen Beitrag angeben. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die juristische Korrektheit.

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte

Liebe Kunden!

Das Honorar für tierärztliche Leistungen unterliegt in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – einer gesetzlichen Regelung. Alle niedergelassenen Tierärzte sind per Gesetz verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

Mit Wirkung zum 27. Juli 2017 hat das Bundeskabinett nun eine Anpassung dieser Gebührenordnung beschlossen, was bedeutet, dass die Gebühren für tierärztliche Leistungen um ca. 12% steigen werden. Das klingt zunächst viel; bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die letzte Gebührenanpassung bereits neun Jahre zurückliegt. Bei Betrachtung der Inflation, die zwischen 2008 und
2016 knapp 12% betrug, handelt es sich bei der aktuellen Gebührenanhebung jedoch um einen reinen Inflationsausgleich.

Wir bitten Sie als unsere Kunden und Patientenbesitzer um Ihr Verständnis, dass wir in den kommenden Tagen unsere Gebühren entsprechend der neuen Gebührenordnung anpassen werden.

Ihr Praxisteam