Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte

Liebe Kunden!

Das Honorar für tierärztliche Leistungen unterliegt in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – einer gesetzlichen Regelung. Alle niedergelassenen Tierärzte sind per Gesetz verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

Mit Wirkung zum 27. Juli 2017 hat das Bundeskabinett nun eine Anpassung dieser Gebührenordnung beschlossen, was bedeutet, dass die Gebühren für tierärztliche Leistungen um ca. 12% steigen werden. Das klingt zunächst viel; bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die letzte Gebührenanpassung bereits neun Jahre zurückliegt. Bei Betrachtung der Inflation, die zwischen 2008 und
2016 knapp 12% betrug, handelt es sich bei der aktuellen Gebührenanhebung jedoch um einen reinen Inflationsausgleich.

Wir bitten Sie als unsere Kunden und Patientenbesitzer um Ihr Verständnis, dass wir in den kommenden Tagen unsere Gebühren entsprechend der neuen Gebührenordnung anpassen werden.

Ihr Praxisteam