die neue Gebührenordnung kommt

die neue Gebührenordnung kommt

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,

wie viele sicherlich schon mitbekommen haben, hat der Bundesrat im August eine Novellierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (kurz GOT) beschlossen. Am 22. November 2022 treten die Änderungen in Kraft, die für Sie als Fürsorgepersonen Ihrer Fellnasen eine Gebührensteigerung von ca. 22% im Durchschnitt vorsehen.
Allerdings ist dies nicht als pauschale Preiserhöhung zu verstehen, sondern die neue GOT wurde seit 1999 zum ersten Mal umfassend überarbeitet, was längst überfällig war, denn seitdem hat sich im Gebiet der Veterinärmedizin sehr viel getan und eine Anpassung war dringend nötig.
Neben der Aufnahme neuerer medizinischer Verfahren fielen auch 170 Positionen weg und bei 50 Positionen (z.B. Röntgen) wird es günstiger, wenngleich bei den Grundleistungen die Gebühren überproportional steigen werden. Die neuen Gebühren wurden anhand einer Studie ermittelt und festgelegt und sollen die Höhe der tierärztlichen Vergütung an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland angleichen (zum Vergleich: tierärztliche Gebührensatzerhöhungen zwischen 1999 und 2021 betrugen in Summe +24%, im selben Zeitraum sind die Bruttolöhne in Deutschland um insgesamt 43% gestiegen). Dieses Hinterherhinken hinter der allgemeinen Lohnentwicklung bei einem gleichzeitig anspruchsvollen Beruf mit unregelmäßigen Arbeitszeiten führte zu zunehmenden Personalsorgen in der Branche, Abwanderung und der „Notdienstkrise“.
Um also weiterhin eine flächendeckende tiermedizinische Versorgung mit motivierten Tierärzt*Innen und Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) sowie den nötigen Investitionen in qualitativ hochwertiges Equipment und Fortbildungen sicherzustellen, erachtete der Gesetzgeber die GOT-Novelle als notwendig.
Die GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Auch unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Da in der neuen GOT jedoch weder die gestiegene Inflation 2021 (5%) noch die Ereignisse aus dem Jahr 2022 mit deutlich gestiegenen Energiekosten, aktuell 10% Inflation und einer ebenfalls absolut verdienten Tariferhöhung für die Tiermedizinischen Fachangestellten noch nicht berücksichtigt, ist dieser einfache Satz kaum kostendeckend.
Wir wissen, dass die Preise zu einem Zeitpunkt steigen, in der das Portemonnaie ohnehin schon stark belastet wird. Deshalb liegen uns 2 Dinge besonders am Herzen:
– sparen Sie nicht an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen! Erkrankungen in fortgeschrittenem Stadium sind nicht nur schwerer therapierbar, sondern häufig auch teurer – und
– schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab! Das sichert Ihren Fellnasen zu jeder Zeit eine adäquate medizinische Versorgung und die Gesundheitskosten Ihres Tieres sind für Sie besser planbar.

Liebe Grüße von Ihrem Team der Tierarztpraxis Alt-Bemerode