Die Datenschutz-grundverordnung

Die Datenschutz-grundverordnung

Derzeit herrscht große Aufregung über die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

Datenschutzgrundverordnung bei Ihrem Tierarzt

Im Kern geht es dem Gesetzgeber darum, dass Sie als Kunde wissen, wie zum Beispiel wir – als Ihr Tierarzt – mit Ihren personenbezogenen Daten arbeiten, wie wir diese Daten vor Zugriff durch Fremde schützen und wie Sie als Kunde die Hoheit über Ihre personenbezogenen Daten behalten. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen transparent darlegen, wie wir dieses Gesetz handhaben um Ihre Kundendaten zu schützen und wie wir ihre Daten nutzen und verarbeiten.

Datenschutz = Daten & Schutz

Die Datenschutzgrundverordnung beschäftigt sich intensiv damit, wie personenbezogene Daten in Unternehmen sicher verwahrt werden. Hierfür haben wir unsere Infrastruktur im Hinblick auf diese Kriterien untersucht und angepasst.

Neben gängigen Schutz-Verfahren wie regelmäßigen Updates, Firewall und Antiviren-Software nutzen wir auf unseren IT-Systemen gängige und sichere Verschlüsselungsverfahren. Die Verschlüsselung erfolgt sowohl während der Arbeit mit den Daten, als auch bei deren Sicherung (Backups).

Wir legen auch bei unserer Webseite einen hohen Schutzstandard an. Durch SSL-Verschlüsselung, Virenscanner und andere Sicherheitsmaßnahmen möchten wir verhindern, dass für Sie ein Risiko durch den Besuch unserer Webseite entsteht.

Datenschutzgrundverordnung – personenbezogene Daten

Der nächste große Bereich der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt sich mit dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Hierbei geht es dem Gesetzgeber um die umfassende Dokumentation: Woher haben Unternehmen diese Daten und wozu wollen sie sie nutzen? Darüber hinaus muss beschrieben sein, wie die Daten verwendet und verarbeitet werden. Nicht zuletzt geht es um die Löschung und Entfernung von personenbezogenen Daten aus dem betreffenden Unternehmen. In den nächsten Abschnitten fassen wir zusammen, was wir in vielen Seiten Dokumentation für eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde zusammengeschrieben haben.

Der neue Anmeldebogen – auch für langjährige Kunden

Änderungen des Fragebogens:
Wir erheben auf dem Fragebogen sehr viele Auskünfte über Ihr Tier. Wir fragen jedoch auch nach Daten zu Ihrer Person. Dazu gehören: Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse und das Geburtsjahr. Wir schützen diese Daten alle gleichermaßen, die persönlichen Daten unterliegen laut der Datenschutzgrundverordnung allerdings strengeren Regularien, weshalb wir uns insbesondere hierauf beziehen.

Ein Aspekt den wir aufgrund der Datenschutzgrundverordnung in unserem neuen Fragebogen angepasst haben, ist die Frage nach Ihrem Geburtsdatum. Es gibt Vorschriften, dass wir nur volljährigen Kunden tierärztliche Leistungen anbieten dürfen. Nur dafür brauchten wir das Datum. Wir haben im Sinne der Datensparsamkeit die Angabe nun auf das Geburtsjahr reduziert und haben auch so eine ausreichende gesetzliche Sicherheit. Darüber hinaus gab es weitere Anpassungen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, weshalb wir auch unsere Stammkunden bitten müssen, erneut einen solchen Anmeldebogen auszufüllen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Warum fragen wir überhaupt nach ihren personenbezogenen Daten?

Sie kommen zu uns, weil ihr Tier Beschwerden hat. Möglicherweise benötigt es ein Medikament oder es muss geröntgt werden. Vielleicht steht einfach nur eine Impfung an oder es geht Ihnen um eine Vorsorgeuntersuchung. Zu allererst: Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen – das wir dadurch stärken wollen, indem wir Ihrem Tier nach bestem Wissen und Gewissen helfen.

Doch hinter jedem dieser Besuchsgründe steht jeweils auch ein Interesse des Gesetzgebers, wann wir wie, warum oder was genau wir mit ihrem Tier anstellen. Die Tierarztpraxis Alt-Bemerode ist verschiedenen Behörden oder Ämtern gegenüber auskunftspflichtig und muss dies durch Dokumentation sicherstellen. Dies betrifft teilweise auch Ihre personenbezogenen Daten.
Hierbei geht immer nur um öffentliche Interessen: Zahlen wir ordentlich unsere Steuern, schützen wir uns genügend vor Röntgenstrahlung, sorgen wir uns um Seuchenschutz bei Tieren, ist die Apotheke akkurat geführt, verwenden wir Betäubungsmittel nur für die vierbeinigen Patienten, betrachten wir Antibiotika nicht als bessere Smarties usw.

Die Gesetze enthalten daher Regelungen, nach denen persönliche Angaben von Ihnen mit gespeichert werden müssen. Dies ermöglicht den behördlichen Prüfern die Nachvollziehbarkeit. Ein Beispiel ist in der “Verordnung über tierärztliche Hausapotheken” zu finden. Im §13 Absatz 3 wird (bereits z.B. für eine Wurmkur) geregelt:

Bei der Anwendung [und Abgabe] von Arzneimitteln bei Tieren […] ist vom Tierarzt ein Nachweis zu führen, der mindestens folgende Angaben in übersichtlicher Weise enthält: […]2. Name und Anschrift des Tierhalters.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir als Ihr Tierarzt nutzen Ihre persönlichen Daten für folgende Zwecke:

  1. Um Sie ihrem Haustier eineindeutig zuzuordnen und somit schnellen Zugriff auf die Dokumentation der Krankengeschichte ihres Tieres zu haben.
  2. Ihnen eine Impferinnerung für ihr Tier zuzusenden (auf Ihren Wunsch)
  3. Um im Rahmen der Behandlung Ihres Tieres auch telefonisch mit Ihnen im Kontakt zu bleiben.
  4. Wir erinnern Sie an evtl. ausstehende Zahlungen.
  5. Wir beantworten ihre E-Mails. Ohne Absprache nehmen wir nur im Falle dringender Gesundheitsfragen bzgl. ihres Tieres e-Mail-Kontakt auf (sofern uns eine E-Mail-Adresse vorliegt)
  6. Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Wir werten ihre persönlichen Daten nicht aus und betreiben kein “Profiling” oder ähnliche Analysen.
Sie erhalten von uns keine Werbung, Werbeanrufe oder Newsletter.
Besuchen Sie unsere Webseite, werden Daten (wie z.B. ihre IP-Adresse) in Logs dokumentiert, damit der Webseitenhoster Angriffe auf die Webseite verhindern bzw. nachvollziehen kann. Für andere Zwecke (wie z.B. Profiling) werden diese Daten nicht verwendet. Die Webseite setzt keine Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier: Datenschutzerklärung.

Niemals geben wir ohne Rücksprache mit Ihnen Ihre Adressdaten an andere Firmen weiter. Beauftragen Sie zum Beispiel als unser Kunde eine Fremdlaboruntersuchung, werden lediglich Ihr Name, Vorname und Tiername zur Zuordnung weitergeben; für die Erstellung und Zusendung eines Diätplans kann die Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse notwendig sein.

Wenn Sie und ihr Vierbeiner in unserer Dokumentation wieder auffindbar sind, erleichtert das die Diagnostik bei zukünftigen Besuchen: Welche Vorerkrankungen hatte Ihr Tier, reagiert es auf bestimmte Medikamente allergisch, etc. Da wir ein Team von 3 Tierärztinnen sind, kommt es durchaus auch dazu, dass Sie innerhalb der offenen Sprechstunde auf eine andere als “Ihre” behandelnde Tierärztin treffen. Auch sie muss den lückenlosen Behandlungsverlauf kennen. Sie als unser Kunde sollen zu Recht die Erwartungshaltung haben, dass wir wissen, was wir wann bereits für die Gesundheit ihres Haustieres getan haben. Kurzum: Für den Praxisalltag ist es schlicht notwendig, dass wir uns durch Dokumentation organisieren.

Aber nicht nur aus diesem Grunde dokumentieren wir. Häufig schreibt es uns der Gesetzgeber zwingend vor. Eine Auswahl finden Sie im nächsten Absatz.

Wieso löschen wir Ihre (personenbezogenen) Daten nicht einfach wieder nach Ende der Behandlung?

Die Datenschutzgrundverordnung besagt, dass andere rechtliche Regelungen ebenfalls Wirkung haben – in unserer Praxis sind das gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Aus diesem Grunde dürfen wir bestimmte Daten nicht vorzeitig löschen.
Es ist nicht unser Ziel, Sie mit gesetzlichen Regelungen für Tierärzte zu langweilen, hier jedoch eine Auswahl zur Veranschaulichung:

  1. Ihr Tier wurde einmal von uns behandelt? Dann dokumentieren wir dies nach den Pflichten der tierärztlichen Berufsordnung. Im §3 Absatz 1 steht hierzu:

    “Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet […] 5. über in Ausübung ihres Berufes gemachte Feststellungen und getroffene Maßnahmen Aufzeichnungen zu fertigen und fünf Jahre lang aufzubewahren […]”

  2. Hat Ihr Tier jemals ein Medikament durch uns erhalten, so gilt die “Verordnung über tierärztliche Hausapotheken”. Hier steht in §13 Absatz 7:

    “Die Nachweise [über Medikamentenabgabe/-verschreibung] sind vom Tierarzt in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu führen, mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.”

  3. Hat ihr Tier jemals eine Impfung durch uns erhalten, so gilt die “Tierimpfstoff-Verordnung”. Im §40 Absatz 4 ist folgendes geregelt:

    “Wer […] berufsmäßig Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, erwirbt […] hat Aufzeichnungen zu führen […] insbesondere über […] 6. den Namen und die Anschrift des […] Empfängers. […] Die Aufzeichnungen oder Nachweise sind mindestens fünf Jahre […] aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.”

  4. Haben wir von ihrem Tier eine Röntgenaufnahme gemacht? Dann gilt die Röntgenverordnung (welche nicht zwischen Human- und Tiermedizin unterscheidet). Hier ist im §28 Absatz 3 geregelt:

    “Röntgenbilder […] sind 10 Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.”

  5. Sie haben nach der Behandlung ihres Tieres von uns eine Rechnung bekommen. Einerseits möchte das Finanzamt wissen, dass wir ordnungsgemäß und lückenlos unsere Bücher führen. Zusätzlich darf keine tierärztliche Leistung unentgeltlich erbracht werden (Gebührenordnung GOT). Daher heben wir lückenlos alle Rechnungen 10 Jahre lang auf. Jede Rechnung muss nach Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 4 folgendes enthalten:

    “[…] 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift […] des Leistungsempfängers […] 5. […] den Umfang und die Art der sonstigen Leistung”

Resüme

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Eindruck vermitteln, dass wir Ihre persönlichen Daten nicht aus einer Laune heraus jahrelang horten, sondern diese für unsere tägliche Arbeit in der Praxis benötigen. Darüber hinaus sind umfangreiche Dokumentationspflichten (mehr als uns lieb ist) meist gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Wir werden weiterhin entsprechend der Datenschutzgrundverordnung und in unserem gemeinsamen Sinne mit Ihren Daten umgehen: Zum Wohle ihres Haustieres.
Herzliche Grüße, Ihre
Dr. med. vet. Constanze Frommhagen

Liebe Kollegen,

die Datenschutzgrundverordnung bereitet sicher nicht nur unserer Praxis Kopfzerbrechen. Sollten Sie für Ihr Datenschutzkonzept auch eine Information auf Ihrer Webseite an Ihre Kunden geben wollen, dürfen Sie gern beliebige Teile wörtlich übernehmen – sofern die Inhalte für Sie passen und Sie in Ihrem Impressum einen Link auf diesen Beitrag angeben. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die juristische Korrektheit.